Für einen möglichst sinnvollen stationären
Aufenthalt bedarf es einiger verbindlicher Regeln. Die Nichtbeachtung
dieser Regeln kann zum Therapieabbruch und zur Entlassung aus der
Station führen.
Vereinbarte und vorgegebene Tagesstrukturen wie folgt, sind strikt einzuhalten:
- Medikamentenausgabe
- Essenszeiten
- Therapiezeiten
- Sonstige Vereinbarungen
Besuche
während des stationären Aufenthaltes im Entzug sind nicht möglich.
Ausgenommen davon sind professionelle HelferInnen bzw.
NachbetreuerInnen nach telefonischer Voranmeldung.
Im Entwöhnteil sind nach Absprache mit den BezugstherapeutInnen, Besuche möglich.
Das
Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Zonen (Aufenthaltsraum,
Garten) erlaubt, insbesondere ist es verboten, in den Zimmern zu
rauchen.
Der Konsum, der Handel und die Weitergabe von Alkohol, Drogen und Medikamenten ist strikt verboten.
Die
PatientInnen verpflichten sich an den diversen Hausdiensten (Reinigung
des eigenen Zimmers, Aufbetten, Reinigungsarbeiten von
Gemeinschaftsräumen) entsprechend den Anweisungen des Personals zu
beteiligen. Die PatientInnen verpflichten sich weiters, ihre
Zigarettenstummel in den dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
PatientInnen
dürfen keine Gegenstände bei sich tragen, die sie selbst oder andere
verletzen können, wie z. B.: Messer mit fixierter Klinge, Dolche,
Stilette, Springmesser, spitze oder scharfkantige Gegenstände.
Den
PatientInnen wird ausdrücklich angeraten, größere Bargeldbeträge,
Sparbücher, Wertpapiere, wertvollen Schmuck und dgl. umgehend in der
Verwaltung zu verwahren. Nur auf diese Weise ist eine
versicherungsbedingte Haftung nach Diebstahl, Einbruch und Feuer
gegeben.
Vor einem Ausgang haben sich die PatientInnen
rechtzeitig beim zuständigen Stationspersonal abzumelden und bei der
Rückkehr anzumelden. Es dürfen ohne Begründungen Leibes- und
Gepäckvisitationen durchgeführt werden.
Sollten
BesucherInnen dem Personal nicht persönlich bekannt sein, sind diese
zur Legitimation verpflichtet. Alle BesucherInnen sind jeweils
namentlich in der Pflegedokumentation festzuhalten.
Den Anordnungen des Pflegepersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
Unser
Haus steht unabhängig ihrer Konfessionszugehörigkeit allen Menschen
offen. Die PatientInnen haben die Möglichkeit, sich mit religiösen
Anliegen persönlich an die Barmherzigen Brüder und den Seelsorger zu
wenden. Die Kirche ist tagsüber, die hauseigene Kapelle durchgehend
geöffnet. Evangelische und röm.-kath. Gottesdienste werden regelmäßig
angeboten und sind aus der Gottesdienstordnung ersichtlich.
Die Zeiten der Nachtruhe sind im Sinne des gemeinsamen Zusammenlebens auf der Station einzuhalten (Aufenthalt in den Zimmern).
Nachtruhezeiten:
| Sonntag bis Donnerstag |
22.30 Uhr |
| Freitag und Samstag |
24.00 Uhr |
Fernsehzeiten:
| Montag bis Donnerstag |
18.00 bis 22.30 Uhr |
| Freitag und Samstag |
18.00 bis 24.00 Uhr |
| Sonntag |
bis 22.30 Uhr |
Musikhören in den Zimmern ist nur mit Kopfhörern erlaubt.
Das Hantieren mit offenem Feuer ist strengstens verboten.
Während
des stationären Aufenthalts sind vor allem wegen der Gefahr der
Ansteckung durch geschlechtlich übertragbare Krankheiten (HIV,
Hepatitis B und C) sexuelle Kontakte nicht erlaubt.