Monday 6. February 2012

Inhalt:

Hausordnung

 

Für einen möglichst sinnvollen stationären Aufenthalt bedarf es einiger verbindlicher Regeln. Die Nichtbeachtung dieser Regeln kann zum Therapieabbruch und zur Entlassung aus der Station führen.
 
Vereinbarte und vorgegebene Tagesstrukturen wie folgt, sind strikt einzuhalten:

  • Medikamentenausgabe
  • Essenszeiten
  • Therapiezeiten
  • Sonstige Vereinbarungen

 
Besuche während des stationären Aufenthaltes im Entzug sind nicht möglich. Ausgenommen davon sind professionelle HelferInnen bzw. NachbetreuerInnen nach telefonischer Voranmeldung.
 
Im Entwöhnteil sind nach Absprache mit den BezugstherapeutInnen, Besuche möglich.
 
Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Zonen (Aufenthaltsraum, Garten) erlaubt, insbesondere ist es verboten, in den Zimmern zu rauchen.
 
Der Konsum, der Handel und die Weitergabe von Alkohol, Drogen und Medikamenten ist strikt verboten.
 
Die PatientInnen verpflichten sich an den diversen Hausdiensten (Reinigung des eigenen Zimmers, Aufbetten, Reinigungsarbeiten von Gemeinschaftsräumen) entsprechend den Anweisungen des Personals zu beteiligen. Die PatientInnen verpflichten sich weiters, ihre Zigarettenstummel in den dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
 
PatientInnen dürfen keine Gegenstände bei sich tragen, die sie selbst oder andere verletzen können, wie z. B.: Messer mit fixierter Klinge, Dolche, Stilette, Springmesser, spitze oder scharfkantige Gegenstände.
 
Den PatientInnen wird ausdrücklich angeraten, größere Bargeldbeträge, Sparbücher, Wertpapiere, wertvollen Schmuck und dgl. umgehend in der Verwaltung zu verwahren. Nur auf diese Weise ist eine versicherungsbedingte Haftung nach Diebstahl, Einbruch und Feuer gegeben.
 
Vor einem Ausgang haben sich die PatientInnen rechtzeitig beim zuständigen Stationspersonal abzumelden und bei der Rückkehr anzumelden. Es dürfen ohne Begründungen Leibes- und Gepäckvisitationen durchgeführt werden.
 
Sollten BesucherInnen dem Personal nicht persönlich bekannt sein, sind diese zur Legitimation verpflichtet. Alle BesucherInnen sind jeweils namentlich in der Pflegedokumentation festzuhalten.
 
Den Anordnungen des Pflegepersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
 
Unser Haus steht unabhängig ihrer Konfessionszugehörigkeit allen Menschen offen. Die PatientInnen haben die Möglichkeit, sich mit religiösen Anliegen persönlich an die Barmherzigen Brüder und den Seelsorger zu wenden. Die Kirche ist tagsüber, die hauseigene Kapelle durchgehend geöffnet. Evangelische und röm.-kath. Gottesdienste werden regelmäßig angeboten und sind aus der Gottesdienstordnung ersichtlich.
 
Die Zeiten der Nachtruhe sind im Sinne des gemeinsamen Zusammenlebens auf der Station einzuhalten (Aufenthalt in den Zimmern).

Nachtruhezeiten:

 

 Sonntag bis Donnerstag  22.30 Uhr
 Freitag und Samstag  24.00 Uhr


             
Fernsehzeiten:

 

 Montag bis Donnerstag  18.00 bis 22.30 Uhr
 Freitag und Samstag  18.00 bis 24.00 Uhr
 Sonntag  bis 22.30 Uhr

Musikhören in den Zimmern ist nur mit Kopfhörern erlaubt.
 
Das Hantieren mit offenem Feuer ist strengstens verboten.
 
Während des stationären Aufenthalts sind vor allem wegen der Gefahr der Ansteckung durch geschlechtlich übertragbare Krankheiten (HIV, Hepatitis B und C) sexuelle Kontakte nicht erlaubt.


© 2011 Barmherzige Brüder Österreich
http://www.bbwalkabout.at/