Monday 6. February 2012

Inhalt:

Finanzierung

 

Der Aufenthalt in der Therapiestation WALKABOUT wird in der Steiermark mittels einer Mischfinanzierung ermöglicht. Diese Mischfinanzierung betrifft sowohl den Entzugs- wie auch den Entwöhnteil. Der größte Teil der Finanzierung wird von der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse getragen. Der verbleibende Betrag wird über das steirische Behindertengesetz abgedeckt. Konkret bedeutet dies für steirische PatientInnen, dass sie für eine Aufnahme in den Entzugsteil eine Überweisung (Antrag auf Anstaltspflege) vom Haus- oder Facharzt und eine Bestätigung über den erfolgten Antrag auf Anerkennung nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (Behindertenreferat der Stadt Graz bzw. zuständige Bezirksverwaltungsbehörde) benötigen.
 
Für eine Aufnahme in den Entwöhnteil benötigt der Patient/die Patientin eine chefärztliche Bewilligung. Bei hausinternen PatientInnen (jene, die auch hier den Entzug gemacht haben) wird diese Bewilligung per Fax (oder für die Grazer durch ein persönliches Gespräch mit dem Chefarzt) eingeholt. Alle anderen (also jene, die ausschließlich die Entwöhntherapie hier machen) sollten sich die chefärztliche Bewilligung schon vor der Aufnahme in die Entwöhnung holen.

PatientInnen aus anderen Bundesländern, die bei uns die körperliche Entzugsbehandlung machen möchten, benötigen eine Überweisung vom Haus- oder Facharzt. Für eine Aufnahme in den Entwöhnteil der Therapiestation benötigen die PatientInnen eine gültige Kostenübernahme der für das jeweilige Bundesland für Entwöhntherapie zuständigen Institution sowie eine chefärztliche Bewilligung.

© 2011 Barmherzige Brüder Österreich
http://www.bbwalkabout.at/