Finanzierung
Der Aufenthalt in der Therapiestation WALKABOUT wird in der Steiermark
mittels einer Mischfinanzierung ermöglicht. Diese Mischfinanzierung
betrifft sowohl den Entzugs- wie auch den Entwöhnteil. Der größte Teil
der Finanzierung wird von der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse
getragen. Der verbleibende Betrag wird über das steirische
Behindertengesetz abgedeckt. Konkret bedeutet dies für steirische
PatientInnen, dass sie für eine Aufnahme in den Entzugsteil eine
Überweisung (Antrag auf Anstaltspflege) vom Haus- oder Facharzt und
eine Bestätigung über den erfolgten Antrag auf Anerkennung nach dem
Steiermärkischen Behindertengesetz (Behindertenreferat der Stadt Graz
bzw. zuständige Bezirksverwaltungsbehörde) benötigen.
Für eine Aufnahme in den Entwöhnteil benötigt der Patient/die Patientin
eine chefärztliche Bewilligung. Bei hausinternen PatientInnen (jene,
die auch hier den Entzug gemacht haben) wird diese Bewilligung per Fax
(oder für die Grazer durch ein persönliches Gespräch mit dem Chefarzt)
eingeholt. Alle anderen (also jene, die ausschließlich die
Entwöhntherapie hier machen) sollten sich die chefärztliche Bewilligung
schon vor der Aufnahme in die Entwöhnung holen.
PatientInnen aus anderen Bundesländern, die bei uns die körperliche
Entzugsbehandlung machen möchten, benötigen eine Überweisung vom Haus-
oder Facharzt. Für eine Aufnahme in den Entwöhnteil der Therapiestation
benötigen die PatientInnen eine gültige Kostenübernahme der für das
jeweilige Bundesland für Entwöhntherapie zuständigen Institution sowie
eine chefärztliche Bewilligung.